TRIPAN Leichtbauteile GmbH & Co KG
1.1 Tripan und ihre handelnden Mitarbeiter kennen ihre gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmen. Die unternehmerische Tätigkeit hat Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und umgekehrt haben Sozial- und Umweltfaktoren maßgeblichen Einfluss auf den Unter-nehmenserfolg. Die Geschäftsführung von Tripan und deren Mitarbeiter sind sich dieser Umstände bewusst und berücksichtigen diese Faktoren als Entscheidungsgrundlage im Rahmen des Interesses von Tripan.
1.2 Aus diesem Grund orientiert sich das Handeln von Tripan an hohen Maßstäben, auf die Geschäfts- und Kooperationspartner national und international vertrauen können. Die wesentlichen Leitlinien und Grundsätze, an denen die Geschäftsführung und alle Mitarbeiter von Tripan ihr Handeln ausrichten, sind folgende:
1.3 Der wirtschaftliche Erfolg von Tripan hängt unmittelbar mit den hohen Anforderungen an die eigene Produktqualität ab. Grundlage dafür ist ein sorgfältiges Qualitätsmanagement sowie die ständige Weiterentwicklung der Produkte. Die Mitarbeiter von Tripan arbeiten an der stetigen Verbesserung und Erweiterung der Produktpalette. Die konkrete Fertigung der Produkte durch Tripan erfolgt entsprechend der konkreten Vorgaben der Kunden für un-terschiedliche Anwendungsbereiche weltweit. Unsere Kunden übernehmen die Verant-wortung dafür, dass die Vorgaben ihren jeweiligen Vorstellungen und Anforderungen an die Produkte sowie zur Anwendung gelangender Normen und Gesetze entsprechen. .Der langfristige Unternehmenserfolg von Tripan setzt zudem in maßgeblicher Weise den Schutz des eigenen geistigen Eigentums, der Daten und Informationen sowie des Betriebsvermö-gens gegenüber Dritten voraus. Kooperations- und Geschäftspartner haben daher offen-gelegte Informationen und Daten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische sowie wirtschaftliche Daten, strengstens vertraulich zu halten und – ebenso wie Tripan selbst – ausreichende Maßnahmen zur Geheimhaltung solcher Informationen zu treffen.
2.1 Tripan stellt die Einhaltung der geltenden nationalen Gesetze und Normen zum Gesund-heitsschutz und zur Arbeitssicherheit sicher. Tripan bietet ihren Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld und stellt sicher, dass Risiken für Mitarbeiter durch Maßnahmen zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Unfällen und sonstigen Gefahren getroffen werden. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfeldes ist ein stän-diges Anliegen von Tripan, das stets weiterverfolgt wird. Die Unternehmenskultur bei Tripan ist von gegenseitigem Respekt geprägt, weshalb Belästigungen oder Diskriminie-rungen in welcher Form auch immer aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen entschieden begegnet wird.
2.2 Ebenso erwartet Tripan von ihren Lieferanten die Einhaltung der jeweils anwendbaren nationalen Gesetze, insbesondere zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit, um Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
2.3 Das Unternehmen ist sich der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und Tripan nimmt diese Verantwortung in ihrem Einflussbereich wahr. Zum Selbstverständnis des Unter-nehmens gehören daher insbesondere die Unterstützung der Menschenrechte, Förderung der Chancengleichheit, Vermeidung von Korruption im nationalen und internationalen Umfeld und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Gewährung von Spenden gehört zur Wahrnehmung der ge-sellschaftlichen Verantwortung von Tripan und erfolgt stets freiwillig, transparent sowie völlig unabhängig und losgelöst vom eigenen Unternehmensinteresse.
2.4 Tripan legt weiters höchsten Wert auf ein nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nach Möglichkeit zu vermeiden oder gering zu halten. Dieses Ziel erricht Tripan durch die Einhaltung nationaler Umweltgesetze und zahlreicher selbst verordneter vorsorgender Maßnahmen, wie insbesondere Reduktion des Energieverbrauchs, Erhöhung der Energieeffizienz, Nutzung von erneuerbaren Ener-gien, Reduktion und sofern möglich Wiederverwertung von Abfallprodukten, schonender Umgang mit Rohstoffen, Umsetzung möglicher Recyclingmöglichkeiten sowie Verwen-dung moderner und umweltschonender Technologien.
2.5 Gleichsam ist es ein Anliegen von Tripan, dass auch ihre Lieferanten soweit möglich ver-gleichbare Maßnahmen in ihrem Unternehmen zum Schutz von Mensch und Umwelt im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen, um Umweltschäden möglichst zu vermeiden und ne-gative Auswirkungen auf Mensch, Tiere und Ökosysteme gering zu halten.
3.1 Tripan bekennt sich zum fairen Wettbewerb und achtet darauf bereits jeden Anschein eines Verstoßes gegen Wettbewerbs- und Kartellgesetze zu vermeiden sowie irreführende und aggressive Geschäftspraktiken im Sinne des UWG zu unterlassen. Geschäftsführung, lei-tende Angestellte und Mitarbeiter haben daher sämtliche anwendbaren Standards einzu-halten. Für den Aufbau und die Weiterentwicklung guter Geschäftsbeziehungen sind diese Grundsätze einzuhalten und sämtliche Handlungen sowie Maßnahmen zu unterlassen, die Wettbewerbsbedingungen in unzulässiger Weise beeinträchtigen. Es sind daher insbeson-dere Absprachen zu folgenden Punkten verboten:
3.2 Weiters sind Interessenkollisionen jeglicher Art im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zu vermeiden und im Falle eines Anscheins offenzulegen, um geeignete Maßnahmen zur Auflösung von Interessenkonflikten zu treffen. Auch die Annahme von Geschenken und Einladungen von Kunden haben sich daher im üblichen Rahmen zu halten und dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen. Bei Zweifeln betreffend die Üblichkeit ist die Annahme derartiger Zuwendungen untersagt.
3.3 Einen zentralen Baustein jeder Geschäftsbeziehung bildet der vertrauliche Umgang mit offengelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Jede Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und Missbrauch anvertrauter Vorlagen ist daher zu unterlassen.
4.1 Tripan stellt die Kenntnisnahme des Inhaltes der ausgeführten Grundsätze gegenüber ihren Mitarbeitern sicher und transportiert die Inhalte in jeweils geeigneter Form und Weise ge-genüber Kooperations- und Geschäftspartnern. Die Geschäftsführung setzt erforderliche Maßnahmen, um die Einhaltung der dargestellten Grundsätze durch Tripan, deren Mitar-beiter und Geschäftspartner sicherzustellen.
4.2 Mitarbeiter und Geschäftspartner sind angehalten, Verstöße gegen gesetzliche und vertrag-liche Bestimmungen und Vorgaben sowie gegen die hier dargestellten Grundsätze ehest-möglich der Geschäftsführung zu melden. Diese wird anschließend abhängig vom kon-kreten Verstoß erforderliche Schritte setzen. Abhängig vom Einzelfall können zivil-, verwaltungsbehördliche- oder strafrechtliche Schritte geboten sein.
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